Es ist ein wichtiges Thema, das Betroffene bestenfalls vor Beginn der kieferorthopädischen Behandlung klären sollten: Die Kosten. In unserer Fachpraxis für Kieferorthopädie Dr. Schneider & Collegen in Mannheim klären wir unsere Patientinnen und Patienten im Vorfeld über die entstehenden Kosten auf. Welche Kosten von der Krankenkasse übernommen werden und welche Finanzierungsmöglichkeiten es für die Beträge gibt, die privat getragen werden müssen, erklären wir hier.
Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine Zahnspange?
Ob die Krankenkasse die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung mit einer Zahnspange übernimmt, hängt von zwei Faktoren ab. Der erste Faktor ist der Schweregrad der Fehlstellung. Dieser wird anhand des sogenannten KIG-Systems (kieferorthopädische Indikationsgruppen) beurteilt. Bei Behandlungen von Fehlstellungen mit dem Schweregrad drei bis fünf beteiligt sich die gesetzliche Krankenkasse an den Kosten. Außerdem werden diese nur dann übernommen, wenn die Patientinnen und Patienten bei Behandlungsbeginn nicht älter als 18 Jahre sind. Eine solche Limitierung existiert bei den privaten Versicherungen nicht.
Welche Möglichkeiten der Finanzierung von Zahnspangen gibt es?
Sollten die Kosten für die kieferorthopädische Behandlung die privaten finanziellen Möglichkeiten überschreiten, gibt es verschiedene Lösungen. Zunächst bieten einige kieferorthopädische Praxen ihren Patientinnen und Patienten eine Ratenzahlung an. Eine weitere Möglichkeit ist eine Zahnzusatzversicherung, die die Kosten für kieferorthopädische Behandlungen übernimmt. Wichtig zu wissen ist außerdem, dass Betroffene die Kosten als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung angeben können und dadurch zumindest einen Teil erstattet bekommen.
Die Zahnspangenkosten sollten kein Entscheidungsfaktor sein
Wer auf der Suche nach einer kieferorthopädischen Praxis ist, der sollte sich von den Kosten nicht beeinflussen lassen. Anbieter, die mit tiefen Preisen locken, jedoch keine fundierten kieferorthopädischen Kenntnisse nachweisen können, können die Zahngesundheit der Betroffenen gefährden. Entscheidend sollte daher immer die Expertise einer Fachpraxis für Kieferorthopädie sein.