Im Rahmen der freien Arztwahl hat jeder Patient (Versicherter) in Deutschland das Recht auf die Einholung einer zweiten Meinung zur vorgesehenen Behandlung. Wurde Ihnen der Behandlungsplan ausführlich erläutert und Ihnen eine sinnvolle Therapie vorgeschlagen, sind dem gegenüber aber verunsichert, so können wir dies verstehen. Fachausdrücke und kieferorthopädische Behandlungen sind oft schwer zu verstehen. Räumen Sie Ihre Zweifel aus und verschaffen Sie sich Klarheit, denn jedem Patienten steht es grundsätzlich offen, sich eine Zweitmeinung bei einem anderen Arzt einzuholen. Die bis dahin von Ihrer geplanten Behandlung angelegten Krankenakten dürfen Sie jederzeit einsehen bzw. müssen Ihnen diese auf Wunsch ausgehändigt werden.
Gerne unterstützen wir Sie beim Einholen einer Zweitmeinung. Sprechen Sie uns an und holen Sie sich bei uns eine zweite Meinung.
Wir beantworten Ihnen gerne alle Fragen und beraten Sie ausführlich über mögliche Therapien.